Rechtsanwalt Dr. jur. Mark Geis
   
     
Die Grafik kann nicht angezeigt werden, da sie Fehler enthält.

Die richtige Balance zu finden ...

 

... zwischen kämpferischer Durchsetzung der berechtigten Mandanteninteressen und der Suche nach konsensualen Erledigungsmöglichkeiten gehört zu den Grundprinzipien erfolgreicher Anwaltstätigkeit.

  Dies gilt besonders im Strafrecht. Denn mehr als Konflikte aus anderen Rechtsgebieten ist die Konfrontation mit einem strafrechtlich relevanten Vorwurf für den Mandanten oft eingebunden in eine allgemeine persönliche Lebenskrise - vor allem dann, wenn sich Strafvorwürfe, wie zunehmend der Fall, aus Verhalten bei oder im Zusammenhang mit der Berufsausübung ableiten.

  Idealerweise läßt sich der aus einem möglichen Fehlverhalten resultierende staatliche Strafanspruch durch eine Verständigung mit Staatsanwaltschaft und Gericht ganz oder zumindest teilweise befrieden; diese Verständigung darf nicht in würdelosem "Dealen" bestehen, sondern muß die Besonderheiten des Falles zu klären versuchen, welche oft in persönlichem und offenen Gespräch am besten zur Geltung zu bringen sind.

  Der Weg möglichst reibungsarmer Konfliktbewältigung ist indes zuweilen versperrt durch eine Unvereinbarkeit der gegensätzlichen Positionen von Staatsanwaltschaft oder Gericht und dem von Ermittlungsmaßnahmen Betroffenen. Der Verteidiger wird seinem Mandanten dann nur helfen können, wenn er auch in der Lage und auch bereit ist, einen Konflikt für den Mandanten auszutragen.

  Die in vertrauensvollem Gespräch stattfindende Bestimmung des Verteidigungsziels und der Möglichkeiten zur Erreichung desselben steht deshalb stets im Mittelpunkt des Verhältnisses zwischen Verteidiger und Mandant.