Zur Person
 
   
   

Zur Person

 

Dr. Mark Geis ist seit 1993 als Rechtsanwalt tätig. 2006 wurde ihm die Befugnis verliehen, die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen.

Schwerpunkte der Tätigkeit sind das allgemeine Strafrecht und das Wirtschaftsstrafrecht. Besonderes Interesse gilt auch arztrechtlichen Themen. Auch im Berufsrecht der freien Berufe und in anderen Feldern des assoziierten Rechts ist Dr. Geis tätig.

Das Rechtsgebiet des Wirtschaftstrafrechts zeichnet sich durch besondere Komplexität aus. Diese Komplexität resultiert daraus, dass die Strafjustiz sich nicht nur mit dem gewissermaßen "eigenen" Recht, insbesondere dem Strafprozessrecht, zu befassen hat, sondern auch mit dem bezogenen Recht - sei es Abgabenrecht, Insolvenzrecht, Außenwirtschaftsrecht, Bankrecht oder andere, teilweise sehr spezielle Materie. Hierbei treten oft Fragen auf, die besonders tiefe wissenschaftliche Durchdringung erfordern - jedenfalls wenn man der Justiz "auf dogmatischer Augenhöhe" begegnen will oder solche Genauigkeit gar erst einfordern muss. Erst solche Durchdringung ermöglicht es, einen möglichen Prozessverlauf zu prognostizieren und eine geeignete Verteidigungsstrategie zu skizzieren - wobei es Ziel sein muss, eine öffentliche Hauptverhandlung möglichst zu vermeiden.

Bei der Umsetzung dieser Strategie ist dann Engagement, zuweilen auch Kampfeswillen, immer aber Respekt vor dem Prozessgegner notwendig. Oft entwickeln sich zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft so im Laufe eines Ermittlungsverfahrens gemeinsame Ansichten zu Rechtsfragen, welche dann eine Verständigung über ein mögliches Ergebnis ermöglichen.

Mit solcher Tagesarbeit korrespondiert eine Teilnahme an der wissenschaftlichen Diskussion durch Veröffentlichungen oder Vorträge zu wichtigen Themen. So war in den letzten Jahren mit Beharrlichkeit und Genauigkeit - und am Ende mit Erfolg - die fehlgehende Ansicht abzuwehren, dass Vertragsärzte als "Beauftragte" der Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB oder gar als Amtsträger anzusehen seien. Bitte lesen Sie hierzu bei Interesse den am 22.06.2012 veröffentlichten Beschluss des Großen Senats des Bundesgerichtshofs (GSSt 2/11).

Rechtsanwalt Dr. Mark Geis ist Mitglied des Deutsche Strafverteidiger e. V., der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger und der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein.

Dr. Geis ist verheiratet und hat einen Sohn (geboren 1996).